Zu Ihrem Schutz sowie zum Schutz Ihrer Mitmenschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus bitten wir um Beachtung der behördlich angeordneten Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV):
Bitte tragen Sie eine FFP2-Schutzmaske!
Alternativ sind auch KN95 und N95 - Masken zulässig.
Alltagsmasken aus Stoff oder Gesichtsvisiere sind nicht mehr zulässig.
➔ Für Kinder unter 15 Jahren besteht keine FFP2-Maskenpflicht, aber eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht.
➔ Für Kinder unter 6 Jahren besteht keine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht.
Darüber hinaus empfehlen wir folgende Verhaltensweisen:
Bitte halten Sie Abstand zu anderen Personen
Weitere Informationen finden Sie unter www.infektionsschutz.de
Herzlichen Dank!